BEGLEITHUNDEPRÜFUNG

Was ist die Begleithundeprüfung?

 

Die Begleithundprüfung (BH) oder auch Begleithundeprüfung ist in Vereinen der FCI eine Grundprüfung, in der der Gehorsam des Hundes und sein Verhalten in der Öffentlichkeit (z. B. beim Zusam-mentreffen mit Fußgängern, Joggern und Radfahrern) geprüft wird.

Diese Prüfung ist Grundlage für die Teilnahme an weiteren Prüfungen und Wettkämpfen im Hundesport, wie z. B. Agility, Obedience, VPG, Turnierhundsport (THS) oder Fährtenarbeit (FH). Sie besteht aus zwei Teilen: einem Teil auf dem Übungsplatz (Unterordnung) und einer Prüfung in Verkehr/Öffentlichkeit. Vor der Prüfung überzeugt sich der Leistungsrichter von der Unbefangenheit des Hundes (Unbefangen-heitsprobe/Wesenstest), die auch während der gesamten Prüfung weiterhin beurteilt wird. Hunde mit Wesensmängeln werden sofort disqualifiziert.

Das Mindestalter des Hundes für Prüfungen beträgt 15 Monate. Eigentümer und, falls abweichend, Hundeführer müssen Mitglied in einem Verein sein, dessen Dachverband Mitglied in der FCI ist. Vor Prüfungsbeginn muss der Hundeführer einen Sachkundenachweis erbracht haben. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung. Die gesamte Prüfung muss ohne Hilfsmittel wie Leckerlies, Spielzeug zum Locken abgelegt werden. Der Hund muss ein einfaches, locker anliegendes Halsband, das nicht auf Zug einge-stellt ist, tragen, alternativ kann ein handelsübliches Brustgeschirr verwendet werden. Für Hunde mit behördlichen Auflagen (Maulkorb) gelten diese auch im Verkehrsteil der Prüfung, da der Hund sich dort in der Öffentlichkeit bewegt. Jeder Hund, der vorgeführt werden soll, muss gechipt oder tätowiert sein. Dies dient der eindeutigen Fest-stellung der Identität des Hundes.

Die Prüfung im Unterordnungsteil erfolgt nach einem festgelegten Schema. Gefordert wird Fußgehen mit und ohne Leine, Durchgehen einer Menschengruppe, Sitzübung und Ablegen in Verbindung mit Herankommen. Eingefügt sind Wendungen, Tempowechsel und An-halten. Außerdem muss der Hund, während ein anderes Mensch/ Hund-Team seinen Unterordnungsteil absolviert, unangeleint in einer Entfernung von 30 Schritt zu seinem Hundeführer abliegen, also eine Ablage unter Ablenkung zeigen. Nach bestandenem Unterordnungs-teil wird außerhalb des Hundeplatzes das sichere und freundliche Verhalten des Hunds gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern (Rad-fahrer, Spaziergänger, Jogger etc.) und anderen Hunden überprüft.

 

Die einzelnen Übungen und Punkte der Begleithundeprüfung

Dieses neue Laufschema gilt ab Januar 2019!!!

 

Leinenführigkeit

Nach dem Anmelden beim Leistungsrichter geht es zum Startpunkt. Wie genau man sich anmeldet und was für eine Ausstattung erlaubt ist, kannst du hier nachlesen. Der Hund bleibt angeleint. Von dort aus geht es in den ersten Teil des Laufschemas und in die Gruppenübung.

In normalem Tempo geht es 50 Schritte geradeaus. Nach einer Kehrtwendung folgen zehn bis 15 Schritte in normalem Tempo, zehn bis 15 im Laufschritt und weitere zehn bis 15 in langsamem Tempo.

Wieder am Startpunkt angekommen geht es nach einem Rechtswinkel 15 Schritte weiter. Es folgt ein erneuter Rechtswinkel, 15 Schritte geradeaus, eine zweite Kehrtwende und nach sieben Schritten die Grundstellung. Auf das Zeichen des Leistungsrichters läuft der Hundeführer die verbliebenen acht Schritte, macht einen Linkswinkel und begibt sich in die Gruppe.

In der Gruppe läuft man eine Acht um zwei Personen und nimmt die Grundstellung in der Nähe einer Person ein. Wenn der Richter einen aus der Gruppenübung entlässt, gehört ein Danke Gruppe! zum guten Ton.

In der Leinenführigkeit können maximal 15 Punkte erreicht werden.

 

Freifolge

Ab hier gibt es Veränderungen im Schema. Direkt nach der Gruppen-übung geht es wieder an den Startpunkt, wo der Hund ab-geleint wird. Anders als bisher geht es nach dem Ableinen nicht noch einmal in die Gruppe.

Statt das gesamte Schema der Leinenführigkeit erneut ohne Leine zu laufen, beschränkt sich die Freifolge seit 2019 auf die 50 Schritte hinauf und mit Tempowechseln wieder hinunter. Für die Freifolge mit Tempowechsel gibt es im besten Fall 15 Punkte.

Anschließend geht erneut auf die Startposition. Nach 15 Schritten erfolgt die Sitzübung. Da gibt es jetzt wieder die Möglichkeit, den Hund aus der Bewegung absitzen zu lassen. Wahlweise kann man jedoch auch erst die Grundstellung einnehmen, das Hörzeichen Sitz geben und sich dann entfernen.

Zum Hund zurückgekehrt folgt die Platzübung. Nach 15 Schritten im Hörzeichen Fuß kann der Hund entweder aus der Bewegung abgelegt werden, oder aber aus der Grundstellung heraus. Über eine Entfernung von 30 Schritten wird der Hund in den Vorsitz abgerufen.

Sitz und das Ablegen mit Herankommen geben jeweils 10 Punkte, sofern der Leistungsrichter nichts zu bemängeln hat.

 

Ablage

Die Ablage bleibt unverändert. Im Fuß begeben sich Hund und Hundeführer zum Bereich für die Ablage. Nach dem Einnehmen der Grundstellung wird der Hund abgeleint und ins Platz gelegt. Der Hundeführer entfernt sich 30 Schritte und bleibt mit dem Rücken zu seinem Hund dort stehen. Denk daran: der Blick über die Schulter gibt Punktabzug – so verlockend er auch ist.

Für die Ablage können maximal 10 Punkte vergeben werden.

 

Übersicht Punktevergabe

Es können in der Begleithundeprüfung maximal 60 Punkte erreicht werden. Das gilt nach wie vor.

Die Punktevergabe sieht wie folgt aus:

Leinenführigkeit: 15 Punkte

Freifolge: 15 Punkte

Sitzübung: 10 Punkte

Ablegen in Verbindung mit Herankommen: 10 Punkte

Ablegen des Hundes unter Ablenkung: 10 Punkte

Zum Bestehen benötigst du mindestens 70 Prozent. Das sind 42 Punkte.